Mitteilung zum aktuellen Stand eines Kinderschutzfalls im Thüringer Schwimmverband e.V.

Der Thüringer Schwimmverband (TSV) hat in den vergangenen Monaten – unter enger Einbeziehung seiner Kinderschutzbeauftragten – einen Kinderschutzfall in einem seiner Mitgliedsvereine bearbeitet. Der Fall markierte den erstmaligen Umgang des Verbandes mit einem derartigen Sachverhalt. Der TSV hat damit Neuland betreten – ohne Vorlage, ohne Routine, aber stets mit größter Sorgfalt und in enger Abstimmung mit zuständigen Stellen des Kinderschutzes im organisierten Sport.

Wir haben uns in jeder Phase des Verfahrens behutsam, aber entschlossen vorwärtsgetastet. Unser oberstes Ziel war und ist es, dem betroffenen Kind gerecht zu werden, Verantwortung zu übernehmen und die Strukturen im Thüringer Schwimmsport langfristig zu stärken.

Viele der beschlossenen Maßnahmen sind inzwischen erfolgreich umgesetzt worden und haben ihre Wirkung entfaltet. Sie waren entscheidend, um Vertrauen wieder auf zu bauen, Verantwortung sichtbar zu übernehmen und ein eindeutiges Fehlverhalten klar zu sanktionieren.

Der betroffene Verein hat in einem Prozess der Selbsterkenntnis die in der Gesamtwürdigung aufgezeigten Auflagen begonnen umzusetzen. Dabei zeigt er große Bereitschaft, aus dem Geschehenen zu lernen und seine Strukturen konsequent an den Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes auszurichten. Diese Haltung und die aktive Mitarbeit sind ein wichtiges Signal – sowohl für den Verband als auch für alle Vereine, die Verantwortung für Schutzbefohlene tragen.

Während der betroffene Verein Verantwortung übernommen hat, ist auf individueller Ebene leider bislang kein vergleichbarer Prozess erkennbar geworden.

Der vom TSV im Rahmen seiner Gesamtwürdigung im August 2025 beschlossene Maßnahmenkatalog war erkennbar von dem Willen getragen, sämtliche Handlungsmöglichkeiten im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes auszuschöpfen. Dazu zählte auch die Ankündigung einer personengerichteten Wettkampfsperre, die der TSV in diesem Fall für sachgerecht und moralisch geboten hält.

Eine sofortige Umsetzung ist jedoch aufgrund der derzeit unklaren sportrechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Um die rechtlichen Voraussetzungen und künftigen Handlungsspielräume verbindlich zu klären, prüft der TSV die Beauftragung eines unabhängigen Gutachtens. Bis zum Vorliegen dieser gutachterlichen Stellungnahme wird keine Wettkampfsperre ausgesprochen. Der TSV hat dem Betroffenen die klare Erwartung vermittelt, seine Wettkampftätigkeit eigenverantwortlich ruhen zu lassen, bis die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist und um eine entsprechende Rückmeldung gebeten. Sollte diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht erfolgen, wird der TSV weitere Maßnahmen im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes prüfen und einleiten.

Die Erfahrungen aus dem Verfahren und die identifizierten Änderungsnotwendigkeiten wurden fortlaufend an den Landessportbund Thüringen (LSB) und den Deutschen Schwimmverband (DSV) weitergegeben. Ziel ist, die Strukturen des Kinder- und Jugendschutzes im organisierten Sport insgesamt zu stärken und Lücken in den bestehenden sportrechtlichen Regelungen zu schließen.

Der Fall hat deutlich gemacht, dass der derzeitige sportrechtliche Rahmen nicht ausreicht, um Fehlverhalten im Bereich interpersoneller Gewalt angemessen zu sanktionieren. Die vorhandenen Sanktionsmechanismen dienen in erster Linie der sportfachlichen Disziplinierung, nicht jedoch dem Schutz vor Grenzverletzungen oder Gewalt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Der TSV wird an den Maßnahmen der Gesamtbewertung festhalten, die begonnenen strukturellen Veränderungen des Kinderschutzes weiter fortsetzen, seine Mitgliedsvereine bei der Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte begleiten, konsequent aktiv sein, um Kinder und Jugendliche im Thüringer Schwimmsport zu schützen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen bleibt oberste Priorität.

Der Vorstand des TSV

Thüringer Schwimmverband e.V.
Schützenstraße 4
99096 Erfurt
Telefon: 0361/3460533
Fax: 0361/3732502
E-Mail: info@thueringer-sv.de

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